Dokumentationsbogen mit Befragung der versorgten Person, Blick auf Person und Zimmer, Abgleich mit der Dokumentation und Maßnahmenplan. Ein anpassbares Muster, kostenlos und ohne Anmeldung.

Die Befragung der versorgten Person steht am Anfang, in einfacher Sprache und mit Platz für ihre eigenen Worte.
Person und Zimmer nach klaren Kriterien: von Haut und Füßen bis zum Notruf und dem Getränk in Reichweite.
Ergebnisse landen in einem Maßnahmenplan mit Verantwortlichem und Termin, damit aus der Visite etwas folgt.
Vier Seiten, in fünf Teile gegliedert. Die ersten drei gehen Sie direkt bei der Person durch.

Zwölf Fragen zu Versorgung, Wünschen, Schmerzen, Essen und Trinken, Nacht, Beschäftigung und Respekt, dazu drei offene Fragen.
Elf Kriterien, etwa Allgemeinzustand, Haut, Wunden, Ernährungszustand, Mobilität, Hilfsmittel und Sicherungen.
Zehn Kriterien von Sauberkeit und Sicherheit über Notruf und Bett bis zu Wohnlichkeit und Bad.
Sechzehn Qualitätsaspekte in vier Bereichen mit Leitfragen. Eingetragen wird „ok“ oder „Mangel“ plus Bemerkung.
Stärken, Handlungsbedarf, Maßnahmenplan, Rückmeldungen und Unterschriften.
Eine Pflegevisite ist mehr als eine Kontrolle. Wenn die Leitung selbst visitiert, am besten die Pflegedienstleitung, sieht sie die Versorgung so, wie sie tatsächlich ist, und nicht nur, wie sie dokumentiert ist. Gleichzeitig erleben die Bewohnerinnen und Bewohner, dass sich die Leitung Zeit für sie nimmt. Viele freuen sich darüber sehr, und auch Angehörige nehmen diese Wertschätzung wahr.
Rechnen Sie mit etwa zwei Stunden pro versorgter Person, inklusive Gespräch, Blick auf Person und Zimmer, Abgleich mit der Dokumentation und Rückmeldung an das Team. Als Rhythmus hat sich bewährt, jede versorgte Person mindestens einmal im Jahr regelhaft zu visitieren.
Die Fragen im Bogen dienen der Orientierung. Die eigentliche Beurteilung machen Sie mit Ihrem pflegefachlichen Blick und gehen dabei deutlich genauer vor, als ein Formular es abbilden kann. Der Bogen hält fest, was Sie sehen, und sorgt dafür, dass nichts untergeht.
Aus der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben drei Punkte. Der Bogen lenkt den Blick genau darauf.
Ein klassischer Befund bei der Körperpflege. Er fällt nur auf, wenn man tatsächlich hinschaut: Die Risikostellen der Haut stehen deshalb ausdrücklich im Bogen (Teil 2).
Nach einem Sturz, bei Schmerzen, bei einem Dekubitus oder in ähnlichen Situationen wurde die Beratung der Person nicht durchgeführt oder nicht festgehalten. Die Qualitätsaspekte in Teil 4 helfen, das systematisch zu prüfen.
Informationssammlung und Maßnahmenplanung sind oft allgemein gehalten und sagen nichts über die einzelne Person. Gemeint ist das Prinzip: individuelles Problem, individuelle Maßnahme.
Das Beispiel ist erfunden und soll nur den Unterschied zeigen: Die zweite Maßnahme sagt, wann, mit wem und womit gearbeitet wird. Sie ist für jede Pflegekraft verständlich, überprüfbar und nur für diese Person gültig.
Die Visite entfaltet ihre Wirkung im Gespräch danach. Sprechen Sie direkt mit der verantwortlichen Bezugspflegekraft und mit den Kolleginnen und Kollegen, die die Versorgung tatsächlich durchgeführt haben, zum Beispiel Pflegehilfskräften, bei denen die Zehenzwischenräume nicht gereinigt waren.
So erleben Mitarbeitende die Visite als Wertschätzung und Unterstützung. Und die Leitung erfährt nebenbei, woran es im Alltag hakt.
Ein bewährter Ablauf, der zum Bogen passt.
Visite ankündigen, Kopfdaten ausfüllen und das Einverständnis der versorgten Person einholen.
Gespräch führen sowie Person und Zimmer anschauen (Teil 1 bis 3).
Mit Informationssammlung, Maßnahmenplanung und Dokumentation abgleichen (Teil 4).
Feedback geben, Maßnahmen festlegen und Wiedervorlage vereinbaren (Teil 5).
Word-Datei, 4 Seiten, zum Anpassen und Ausdrucken.
Der Bogen ist eine Arbeitsvorlage ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Streichen und ergänzen Sie Fragen, Kriterien und Leitfragen so, wie es zu Ihrer Einrichtung passt, und setzen Sie gern das Logo Ihrer Einrichtung ein. Die Fragen dienen der Orientierung, die fachliche Beurteilung bleibt bei Ihnen.
Am wirkungsvollsten ist es, wenn eine Leitungskraft visitiert, am besten die Pflegedienstleitung, alternativ die Wohnbereichsleitung. So bekommt die Leitung ein unmittelbares Bild von der Versorgung, und die versorgten Personen erleben, dass sich jemand Zeit für sie nimmt. Die Bezugspflegekraft sollte beteiligt oder zumindest in der Nachbesprechung dabei sein.
Als regelhafte Visite hat sich mindestens einmal im Jahr pro versorgter Person bewährt. Zusätzlich sind anlassbezogene Visiten sinnvoll, zum Beispiel nach dem Einzug, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei deutlichen Veränderungen. Der Bogen hat dafür eine Auswahl beim Anlass.
Mit Gespräch, Blick auf die Person und das Zimmer, Abgleich mit der Dokumentation und Rückmeldung an das Team sollten Sie etwa zwei Stunden pro versorgter Person einplanen. Das lohnt sich, weil dabei Dinge auffallen, die in der Dokumentation allein nicht sichtbar sind.
Die Visite findet mit der Person statt, nicht über sie. Fragen Sie vorher nach dem Einverständnis und halten Sie es im Bogen fest. Ist ein Gespräch nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, ergänzen Sie Beobachtung und Angaben von Angehörigen, Betreuerin oder Betreuer und Bezugspflegekraft.
Ja, das ist ausdrücklich gewollt. Der Bogen ist ein Muster ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Fragen dienen der Orientierung, die fachliche Beurteilung machen Sie mit Ihrem pflegefachlichen Blick. Streichen und ergänzen Sie Fragen und Kriterien, und setzen Sie gern das Logo Ihrer Einrichtung ein.
Ja. Sie ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse als Word-Datei herunterladbar und darf in Ihrer Einrichtung frei genutzt und angepasst werden.
Die Datei ist eine normale Word-Datei (.docx). Sie lässt sich in Word und in LibreOffice bearbeiten oder ausdrucken und von Hand ausfüllen.